Ein Rechtsanwalt ist ein freiberuflicher Jurist, dessen Honorar mit seinem Klienten frei vereinbart wird. Oftmals ist es schwierig im Voraus festzulegen wieviel eine Rechtssache kosten wird. Deshalb bietet AVOCATS.BE Ihnen diese Broschüre an. Ihnen können mehrere Arten der Vergütung vorgeschlagen werden.

Auf Kosten und Honorare der Rechtsanwälte wird eine Mehrwertsteuer von 21 % berechnet, gewisse Kosten (zum Beispiel die Eintragungsgebühr, Kopien von Strafakten oder Versandgebühren von Urteilen) sind davon ausgenommen.

1. DER PAUSCHLABETRAG (FIX ODER RELATIV)

Ihr Rechtsanwalt nennt Ihnen den Betrag seiner Honorare, sobald die Akte angelegt ist. Dieser Pauschalbetrag deckt ggf. auch die Kosten, wenn Ihr Rechtsanwalt dies ausdrücklich vereinbart hat.

Wenn ein fixer Pauschalbetrag vereinbart worden ist, ist Ihr Rechtsanwalt dazu verpflichtet die vereinbarte Arbeit zum festgesetzten Preis auszuführen. Sich wechselseitig bedingend sind Sie dazu verpflichtet den vereinbarten Betrag zu zahlen, wenn die vereinbarte Leistung erbracht worden ist, bzw. im Voraus zu zahlen, je nachdem, was Sie mit Ihrem Rechtanwalt vereinbart haben und dies unabhängig von der Arbeitsmenge, die der Rechtsanwalt erledigt hat.

Wenn die Aufgabe Ihres Rechtsanwalts im Laufe des Verfahrens, für das ein fixer Pauschalbetrag vereinbart gewesen ist, beendet wird, ist ein Teil des vereinbarten Betrags fällig. Ihr Rechtsanwalt wird den Teil des fälligen Pauschalbetrags festlegen. 

Wenn die Akte komplex ist, d. h. Ihr Rechtsanwalt nicht über alle Informationen bzw. Elemente verfügt, die es ihm ermöglichen die zu leistende Arbeitsmenge im Voraus zu bemessen, kann er Ihnen einen relativen Pauschalbetrag vorschlagen. Bei dieser Regelung verpflichtet sich Ihr Rechtsanwalt nicht zu einem fixen Honorarbetrag für Ihre gesamte Akte, sondern nur für einen Teil dieser Akte, d. h. für die ersten Etappen bis zu dem Stadium, wo die Ungewissheiten der Akte es Ihrem Rechtsanwalt nicht mehr gestatten, die auszuführende Arbeit zu bemessen.   

2. ERGEBNIS-HONORAR

Ihr Rechtsanwalt kann mit Ihnen vereinbaren, dass er am Ende des Verfahrens neben den fälligen Honoraren, ein Ergebnis-Honorar (manchmal als „success fee“ bezeichnet) erhält.

Dieses Ergebnis-Honorar kann sich zusammensetzen aus einem Prozentsatz des zurückerlangten Betrags, aus der progressiven Prozentzahl des zurückerlangten Betrags oder aus dem erhöhten Pauschalbetrag bzw. des vereinbarten Stundensatzes.

Es sei darauf hingewiesen, dass es Ihrem Rechtsanwalt nicht gestattet ist lediglich auf der Grundlage eines Ergebnis-Honorars in Rechnung zu stellen und insbesondere vorzusehen, dass er nicht bezahlt wird, wenn er das Verfahren verliert und davon ausgehend nur auf der Grundlage eines Prozentsatzes des zurückerlangten Betrags oder eines Pauschalbetrags entlohnt wird, wenn er das Verfahren gewinnt.

Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen für das Honorar ebenfalls eine Berechnungsmethode vorschlagen, die auf mehreren Regelungen beruht.

3. STUNDENSATZ

Für gewisse Verfahren ist es unmöglich die erforderliche Arbeitsmenge im Voraus festzulegen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Verhandlungen oder einen Prozess handeln, deren (dessen) Umfang im Voraus nicht genau zu bestimmen ist.

Die Regelung des Steuersatzes besteht für den Rechtsanwalt darin, seine Leistungen pro Stunde in Rechnung zu stellen, d.h.  auf der Grundlage eines Preises, der je Arbeitsstunde berechnet wird.

4. MULTIPLIKATIONSKOEFFIZIENTEN 

Es kann vorkommen, dass Ihr Rechtsanwalt für Ihre Akte sehr dringende Leistungen (Arbeit zu später Stunde, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit während Feiertagen, usw.) erbringen muss.

Ihr Rechtsanwalt kann in diesem Fall vorsehen, dass die vereinbarten Beträge mit einer Verhältniszahl multipliziert werden bzw. der Stundensatz erhöht wird.

5. ANZAHLUNGEN

Die Vorschriften der Berufsethik Ihres Rechtsanwalts empfehlen ihm Anzahlungen zu verlangen, sobald er die Akte anlegt, oder zumindest im Lauf des Verfahrens, wenn dieses sich in die Länge zieht. Anzahlungen haben insbesondere den Zweck Sie im Laufe des Verfahrens über die bereits erbrachte Arbeit zu informieren und somit zu bemessen, inwiefern sich die Kosten Ihrer Akte entwickeln.

6. KOSTEN UND AUFWENDUNGEN

Neben den Honoraren kann Ihr Rechtsanwalt von Ihnen fordern seine Kosten zu bezahlen, wenn dies bei dem Anlegen der Akte mitgeteilt worden ist, auch die Berechnungsmethode dieser Kosten wird festgelegt. Die Berechnungsmethoden sind sehr unterschiedlich. Es handelt sich dabei entweder um einen Prozentsatz der Honorare oder um die Kosten je Ausgabeneinheit, hier ist die Rede von Schreibkosten pro Seite, Versandkosten für E-Mail-Nachrichten, Versandkosten oder Kosten für den Eingang von Faxschreiben, usw. 

Die von Ihrem Rechtsanwalt geforderten Kosten sind nicht zu verwechseln mit Aufwendungen, d.h. die Kosten, die Ihrem Rechtsanwalt in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung entstanden sind, so z. B. Gerichtsvollzieherkosten, Sachverständigenkosten, Notarkosten, Eintragungskosten, Gerichtskanzlei-gebühren, usw. Es ist üblich, dass der Rechtsanwalt Sie um eine Anzahlung bittet, um die Ausgaben zu tätigen, bevor diese Kosten ihm entstehen oder aber dass er Ihnen vorschreibt sie direkt bei der betreffenden Person zu begleichen. 

7. RECHTSHILFE

Wenn Ihre Mittel begrenzt sind, haben Sie die Wahl sich an ein BÜRO FÜR RECHTSHILFE zu wenden. Dort beraten Rechtsanwälte Sie einfach und kostenlos.

Wenn Ihre Anfrage über eine Stellungnahme, Empfehlung oder Beratung hinausgeht, die ein Rechtsanwalt unmittelbar erteilen kann, wenden Sie sich an das BÜRO FÜR RECHTSHILFE, wo ein Rechtsanwalt bezeichnet wird, nachdem das BÜRO FÜR RECHTSHILFE geprüft hat, ob Sie ein Anrecht auf Rechtshilfe haben, die völlig oder teilweise kostenlos ist.

8. RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Haben Sie vielleicht eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Für welche Risiken wird Versicherungsschutz gewährt? Wie hoch ist der Betrag für Honorare, Kosten und Aufwendungen, die gegebenenfalls von Ihrer Versicherungsgesellschaft gedeckt sind? Kann Ihr Rechtsanwalt Honorare von Ihnen fordern, die über den Versicherungsschutz hinausgehen, den Ihre Versicherungsgesellschaft Ihnen gewährt?

Sie sollten das Thema mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen und ihm Ihren Versicherungsvertrag zeigen. Er wird Ihre Fragen beantworten können.