Allgemeine juristische Beratung und Orientierung (1. Linie)
!!! Änderung ab dem 1.9.2009 !!!
Wie der Name schon sagt handelt es sich um eine Orientierung, eine erste Anlaufstelle für den Rechtssuchenden, für komplexere Sachverhalte wird der beratende Anwalt wahrscheinlich empfehlen entweder (einkommensbedingt) beim BÜRO FÜR RECHTSHILFE einen kostenlosen Rechtsbeistand zu beantragen, oder einen Anwalt aufzusuchen, der sich entgeltlich mit dem Fall befasst. Das Büro für Rechtshilfe (2. Linie)1. Öffnungszeiten des BÜROS FÜR RECHTSHILFEBüroDie Anwaltskammer unterhält im Gerichtsbezirk Eupen ein BÜRO FÜR RECHTSHILFE, das wie folgt tagt :
2. Zuständigkeit - Benennung eines Pro Deo AnwaltsAn das BÜRO FÜR RECHTSHILFE können sich diejenigen wenden die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen um einen Rechtsanwalt zu bezahlen. 3. Das kostenlose Verfahren - die GerichtskostenhilfeMit einem Gerichtsverfahren sind nicht nur Anwaltskosten und -honorare verbunden, es können Gerichtskosten, wie die Kosten des Gerichtsvollziehers oder der Eintragung des Verfahrens beim Gericht entstehen. Die Entscheidung dieser Rechtsbeistandskammer des Gerichts ist unabhängig von der Bezeichnungsentscheidung des BÜRO FÜR RECHTSHILFE . 4. Unterlagen und Kriterien zur Beantragung eines Pro Deo AnwaltsFolgende Dokumente müssen zwecks Prüfung durch das BÜRO FÜR RECHTSHILFE oder durch die Rechtsbeistandskammer des Gerichts vorgelegt werden: 1) eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung- Haushaltszusammensetzung Die Haushaltszusammensetzung ist bei der Wohnsitzgemeinde anzufordern. Die Unterlagen dienen zur Prüfung ob wirklich Bedürftigkeit vorliegt und die kostenlose Rechtshilfe zugesprochen werden kann. 5. SchlussbemerkungDie Bezeichnung eines Pro Deo Anwalts ist Einkommensgebunden. |