Die Honorare
Das Prinzip:
Informieren Sie sich bei Ihrem Anwalt, bevor er tätig wird, über die Abrechnungsmethode der Kosten und Honorare, die er anwendet.
Bitten Sie ihn, Vorschüsse (Provisionen) in Rechnung zu stellen und informieren Sie sich im Laufe der Bearbeitung der Akte über den Stand der Kosten und Honorare.
Honorarforderungen sind legitim. Sie vergüten die Dienstleistungen des Anwaltes. Es handelt sich um sein berufliches Einkommen.
Bitten Sie Ihren Anwalt um Information über die notwendige Arbeit je nach Sachart wie Schreiben, Fahrkosten, rechtliche Recherchen, Zusammenarbeit mit anderen Anwälten und Einholung von aussenstehenden Gutachten.
Die Berechnungsmethoden :
Es bestehen mehrere Berechnungsmethoden.
Zwei Hauptkriterien werden zugrunde gelegt :
- der Streitwert
- der notwendige Bearbeitungszeitaufwand
Die Berechnungsmethode kann auf fünf verschiedene Arten angewandt werden :
- die Vergütung nach Stundensatz
- die Vergütung nach Streitwert der Sache
- die Vergütung pro Leistung oder Pauschalvereinbarung
- eine Kombination der Vergütung nach Stundensatz und der Vergütung nach Wert der Sache
- eine Kombination der Vergütung nach Stundensatz und der Vergütung nach Leistung.
Ausserdem fliessen als Kriterien weitere fünf Aspekte ein :
- die Bedeutung und der Umfang der Sache
- das erreichte Resultat
- die Art der Arbeit
- die Erfahrenheit des Anwaltes
- die finanziellen Möglichkeiten des Mandanten
Gemäss Artikel 459 des Gerichtsgesetzbuches sind ungeachtet der Abrechnungsmethode die Honorare und die Kosten mit der notwendigen Mässigung und Zurückhaltung festzulegen.
Der Anwalt hat Anspruch auf eine gerechte Vergütung.
Bei der Wahl einer Abrechnungsmethode wird die Art der Sache berücksichtigt sowie die Umstände.
Artikel 459, zweiter Absatz des Gerichtsgesetzbuches erlaubt es, dem Vorstand der Anwaltskammer Honorare, die über die Grenzen einer gerechten Zurückhaltung hinausgehen, zu reduzieren.
Die vom Anwalt erwartete Zurückhaltung in der Festlegung seiner Honorare hat nichts mit dem Bescheidenheitsgedanken zu tun. Die gerechte Zurückhaltung ist ein relativer Begriff und wird festgelegt mit Bezug zu gewissen Kriterien, Elementen der Sache und der Situation. Die Zurückhaltung ist als Ausdruck einer gewissen Weisheit zu verstehen.
Der Anwalt wählt die Berechnungsmethode unter Berücksichtigung des Artikels 459 des Gerichtsgesetzbuches, der Art der Sache und seiner üblichen Arbeitsweise.
Im Falle der Bestreitung ist der Vorstand der Anwaltskammer gehalten, Stellung zu beziehen zur gerechten Vergütung der Dienstleistungen des Anwaltes.
Die Vergütung nach Stundensatz
Der Anwalt berechnet die Zeit, die er in einer Sache verwandt hat und stellt nach dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung, wobei auch Parameter wie Umfang der Sache, Reputation des Anwaltes, seine Spezialisierung und andere Elemente einfliessen können.
Dies gilt auch für wiederkehrende Verfahren, Abonnements, Pauschalen und Tarife.
Die Vergütung nach Streitwert der Sache
Wenn ein Streitfall in seiner finanziellen Höhe bestimmbar ist, kann ein Prozentsatz des Streitwertes als Honorar berechnet werden.
Sowohl der Kläger als auch der Beklagte berechnen ihre Honorare auf den Hauptbetrag und die Zinsen, der erhaltenen Beträge oder der Beträge, deren Verlust vermieden wurde.
Liegen mehrere Klagen vor (Hauptklage, Widerklage oder Beitrittsklage) so werden die Honorare auf den Gesamtbetrag, der den Mandanten betrifft, berechnet.
In der Regel sind die Honorare für Zivilangelegenheiten nie geringer als die Verfahrensentschädigung, die für den gegebenen Streitwert gesetzlich festgelegt ist.
Die Pauschalvergütungen nach Leistungen
Es handelt sich um statistische ermittelte Honorarbeträge (Pauschalen)
In der Regel werden auf gewisse Arten von Akten im Durchschnitt die gleiche Zeit verwandt .
Kombination der Stundensatzvergütungen und der Vergütung gemäss Streitwert und Kombination der Vergütung nach Stundensatz und der Vergütung nach Leistung
Der Anwalt kann mit seinem Mandanten einen Mindeststundensatz vereinbaren, zu erhöhen im Falle eines günstigen Ergebnisses um einen vereinbarten Prozentsatz auf die erreichten Beträge oder abgewiesenen Forderungen.
Gleiches gilt in Akten, die ursprünglich und nach Art pauschal nach Leistung abgerechnet werden sollten, dann Schwierigkeiten aufzeigten. Hier kann der Anwalt eine gemischte Abrechnungsmethode verwenden durch Hinzuziehung von Stundenabrechnungen für Leistungen, die ausserhalb der Norm liegen.
Besondere Fälle
Konsultation (Beratungsgespräche)
Die Konsultation eines Anwalt vor einem Streitfall oder vor einer schwierigen Sache bedeutet oft erhebliche Kostenersparnisse.
Eine nachträgliche Bearbeitung einer verfahrenen Situation ist in der Regel aufwändiger.
Es gibt auch günstige und verschiedene Angebote :
- einfache Beratungsgespräche von 15 Minuten und Beratungsgespräche von 30 Minuten
- Beratung mit unverbindlicher schriftlicher Auskunft
- Beratung mit Überprüfungen
- die komplexe schriftliche Beratung mit einer Stellungnahme.
- die Verfassung von Verträgen und von Urkunden Die Honorare berechnen sich nach Art des Vertrages.
Verhandlungen und Vergleiche
Der Anwalt leistet ebenfalls aussergerichtlich grosse Dienste.
Für diese Fälle vereinbart der Anwalt die Honorarberechnungsmethode. Es handelt sich meistens um Stundenleistungsabrechnung oder um eine kombinierte Abrechnung mit Einbeziehung des Streitwertes.
Vermögensverwaltung und Auflösung
Die Honorare der Vermögensverwalter sind zum Teil gesetzlich festgelegt.
Die Kosten und Honorare des Konkursverwalters und von gerichtlichen Mandataren werden durch das Gesetz oder durch das Handelsgericht festgelegt.
Zeitaufwand
Für die ausserordentlichen Leistungen (z.B. eine Ortsbesichtigung) und besonderen Zeitaufwendungen wird meistens der Stundentarif angewandt.
Abbruch des Auftrages
Wenn der Auftrag abgebrochen wird sind die Honorare im Verhältnis geschuldet.
Wenn ein Anwalt im Laufe eines Verfahrens tätig wird oder einem Kollegen nachfolgt, so sind die Honorare zu berechnen für den Teil, der durch ihn geleistet wurde.
Kosten
Die Kosten
Die allgemeinen Kosten sowie die Akten- und Gerichtskosten sind in jeweils getrennten Posten der Honorarabrechnung aufzuführen.
Es handelt sich um Auslagen im Interesse des Mandanten, aber auch um die Kosten und Lasten der Infrastruktur und der Büroverwaltung im weitesten Sinne, die ebenfalls auf den Preis der geleisteten Dienstleistungen übertragen werden müssen.
Die Kosten unterteilen sich in allgemeine feste Kosten und variable Kosten, sowie in aktenspezifische Kosten.
Die maschinegeschriebenen Seiten in einer Akte werden in der Regel zu einem pauschalen Einheitspreis berechnet.
a) allgemeine Kosten
- feste Kosten : es handelt sich um Kosten, die nicht in einem besonderen Verhältnis mit einer Sache stehen. Sie umfassen ein gewisses Quota pro Akte zwecks Deckung der allgemeinen Kosten, die nicht aktenspezifisch sind.
- Variable Kosten : es handelt sich um Kosten, die wirtschaftlich in unbestimmter Weise an eine Akte gebunden sind. Um einem Mandanten in Rechnung gestellt zu werden sind diese auf die Akten aufzuteilen, können aber pauschal in einem vernünftigen verhältnismässigen Rahmen angerechnet werden.
Für die Gesamtheit dieser festen und variablen Kosten kann ein Prozentsatz der
Honorare berechnet werden.
b) spezifische Kosten
Es handelt sich um aktengebundene Kosten, die nicht auf die Allgemeinheit der Sachen zu verteilen sind und die tatsächlich geleistet oder vorgelegt wurden.
Die aktenspezifischen Kosten sind insbesondere die Briefe, die maschinegeschriebenen Seiten, Faxe, Telefonate und andere Übertragungsarten.
Die Fahrtkosten können abgerechnet werden gemäss pauschalen Kilometertarif.
Das Abonnement (Vorstandsgenehmigungpflichtig)
Das Abonnement ist eine Übereinkunft zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten, durch welche die Honorare und die Kosten bestimmt werden für mehrere Sachen oder für ähnliche Dienstleistungen.
Die Abonnementübereinkunft erfolgt schriftlich und ist durch Mandanten und Anwalt unterschrieben. Diese Übereinkunft enthält folgende Elemente :
- Beschreibung der Dienstleistungen
- Festlegung der Honorare unabhängig von Kosten
- eine Klausel betreffend anderer ergänzenden Dienstleistungen
- eine Klausel betreffend Kosten
- eine Klausel betreffend der Beendigung des Abonnements.
Die Abrechnung
Wenn eine Sache abgeschlossen ist, übergibt der Anwalt seinem Mandanten eine ausführliche Kosten- und Honorarabrechnung. Diese umfasst die Auflistung der Leistungen, die Ergebnisse, die Höhe der Honorare und der Kosten sowie der Vorschüsse und der Vergütungen, die eingezahlt wurden.
Einwände
Ein Mandant, der eine Abrechnung erhält, die er für bestreitbar erachtet, soll unmittelbar und offen mit seinem Anwalt darüber eine Aussprache führen.
In diesen Fällen ist das unbestritten Geschuldete sofort zu zahlen..
Herrscht weiterhin Uneinigkeit ist die Bestreitung unmittelbar schriftlich vorzunehmen.
Verschiedenen Arten der Konfliktbewältigung sind möglich.
Bei Honorarbestreitungen stehen drei Wege offen :
- die Einschätzung der Honorare : der Anwaltskammervorsitzende bezeichnet einen erfahrenen Anwalt mit der Erstellung einer Stellungnahme. Diese ist nicht verbindlich und wird aber in allen streitigen Verfahren später vorgelegt.
- Honorarschiedsverfahren : das Gerichtsgesetzbuch sieht Schiedsverfahren vor. Ein oder drei Schiedsrichter werden mit der Sache befasst. Der Schiedsspruch ist endgültig und verbindlich sowohl für den Mandanten wie für den Anwalt. Der Anwalt kann Ihnen eine Schiedsvereinbarung vorschlagen.
- Gerichtsverfahren : die Akte wird bei Gericht vorgelegt. Die Gerichte fordern häufig eine Stellungnahme des Vorstandes an. Diese Stellungnahme ist unverbindlich für das Gericht. Jede Partei kann ihren Standpunkt geltend machen. Es handelt sich um ein Gerichtsverfahren.
Für Honorareinforderungen empfiehlt es sich, Sühnetermine als Vorverfahren einzuleiten.
Ein gewisser Betrag kann auf ein Sperrkonto deponiert werden.
Zu wessen Lasten sind die Kosten und Honorare ?
(Frage der Umlegbarkeit)
Die Gerichtskosten wie zum Beispiel die Vorladungskosten, die Eintragungskosten sowie die verschiedenen Auslagen (Zeugengebühren, Ortsbebesuchsgebühren, Sachverständigengebühren) sind zu Lasten der unterliegenden Partei. Das Gericht rechnet diese Kosten ab und weist sie der unterliegenden Partei zu.
Die klagende Partei ist gehalten die Kosten vorzustrecken. Am Ende des Verfahrens werden diese ganz oder teilweise erstattet , vorausgesetzt dass das Verfahren erfolgreich ist.
Eine gesetzliche Pauschale (Verfahrensentschädigung oder Prozesskostenvergütung) wird der Partei, die obsiegt, zugesprochen. Diese Pauschale ist streitwertabhängig, in den meisten Fällen jedoch nicht ausreichend um alle Kosten und Anwaltshonorare eines Verfahrens aufzufangen.
Diese Verfahrensentschädigung wird durch die Gerichte festgelegt.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen einen Zugang zur Justiz gewährleisten, vorausgesetzt, die Bedingungen für den Deckungseintritt sind gegeben (siehe Versicherungsvertrag).
Ein einfaches Beratungsgespräch ist günstig und angebracht wenn Verständnisschwierigkeiten bestehen.
Das Büro für Rechtshilfe
Wenn Ihre Einkommen gering sind oder wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, nehmen Sie Kontakt auf mit einem Anwalt, der Sie gerne berät oder wenden Sie sich unmittelbar an das Büro für Rechtshilfe der Anwaltskammer. Dieses tagt zwei Mal im Monat jeweils am zweiten und vierten Freitag im Monat um 17.30 Uhr, Aachener Strasse 62 (Haus der Justiz) in Eupen sowie im Gebäude des Friedensgerichts, Klosterstrasse 32a in St.Vith.
KOSTEN
Insbesondere zur Deckung der Kosten muss der Anwalt seinem Kunden eine ausreichende Vorschusszahlung abverlangen.
Generell unterscheidet man allgemeine Kosten (Fix- und variable Kosten) und aktengebundene Kosten.
1. Allgemeine Kosten
a) Fixkosten
Es handelt sich hierbei um Kosten der Anwaltskanzlei, die nicht im unmittelbaren spezifischen Zusammenhang mit dem Streitfall des jeweiligen Kunden stehen : Büromieten, Kreditkosten, Strom, Heizung, Wasser, Versicherungen, Reparaturen, Computer, Berufskleidung, Selbständigenbeiträge, Buchhalterkosten, Verwaltungskosten, Büromaterial, Ausbildungsmaterial, Periodika, Bücher, Dokumentation, Berufshaftpflichtversicherung ...
Diese Fixkosten muss der Anwalt dem Kunden in einem korrekten Proporz zum Aufwand der jeweiligen Aktenerledigung in Rechnung stellen.
b) Variable Kosten
Telefon, Faxkosten, Personalkosten, Briefmarken, Papier, Farden, Fotokopien ... sind dem Kunden in Rechnung zu stellen, je nach den angefallenen Kosten im Zuge der Aktenbearbeitung. Diese Kosten können entweder pauschal berechnet werden oder pro Brief oder getippter Seite, pro Fotokopie ...
2. Aktengebundene Kosten
Hier sei zum ersten angeführt, dass die Fahrtkosten des Anwalts von Fall zu Fall verschieden sind, je nach Anzahl der Gerichts- und Ortstermine.
Hinzu kommt der wichtige Posten der Gerichtskosten, insbesondere der Gerichtsvollzieherkosten (Ladungen und Zustellungen), der Eintragungsgebühren bei Gericht (pauschal je nach Art des Antrages oder der Klageschrift) sowie eventuelle Übersetzungskosten und Kosten bezüglich einzuholender Auskünfte (Meldebescheinigungen, Grundbucheintragung, Auskünfte bezüglich der Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei ...).
Diese Kosten werden meistens über das Konto des Anwalts abgewickelt. Nur wenn die Gegenpartei vom Richter schuldig erklärt wird, sind diese Kosten durch die Gegenpartei zu tragen.
Bezüglich der Höhe dieser variablen Unkosten können sie jederzeit bei ihrem Anwalt Auskünfte erfragen.
TÄTIGKEITSBEREICHE DER ANWÄLTE
KAPITEL 1 : EXEMPLARISCHE LISTE DER TÄTIGKEITSBEREICHE
Zwecks Verdeutlichung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Anwälte, finden Sie hiernach eine Auflistung. Diese Liste ist jedoch nur ein Beispiel ! Es gibt Tätigkeitsbereiche, die nicht darin erwähnt sind.
0. Generalist
1. Familienrecht, wie z.Bsp. Recht der Personen oder der Güter der Familie
2. 1. Eigentumsrecht
2. 2. Privat- oder Geschäftsmietverträge
2. 3. Landpacht
3. Zivile Verantwortung, Versicherungen, Verkehrsrecht
4. Baurecht, Verpflichtungen der Unternehmer und Architekten
5. Prozedurrecht
6. 1. Handelsgesellschaften
6. 2. Konkurse
7. Handelsrecht
8. Recht der Transporte
9. Autorenrechte
10. 1. Recht der Arbeitsverträge
10. 2. Soziale Sicherheit
11. Steuerrecht
12. Strafrecht
13. Öffentliches Recht, wie z.Bsp. Statut der Beamten, Urbanismus, Ausländergesetzgebung, öffentliche Ausschreibungen
14. Menschenrechte
15. Internationales Recht
16. Kirchenrecht
KAPITEL 2 : BEVORZUGTE TÄTIGKEITS GEBIETE UND FACHANWALTSCHAFTEN
Die Anwaltskammer führt eine Liste der Anwälte mit den erklärten bevorzugten Tätigkeitsbereiche . Diese Angaben beruhen auf einfachen Erklärungen der Anwält
Regelung vom 24. März 2003 über die bevorzugten Aktivitäten
In Anbetracht der Tatsache, dass es im Interesse der Öffentlichkeit und der Rechtsanwälte ist, die rechtlichen Bereiche zu kennen, die bestimmte Anwälte bevorzugt bearbeiten oder bevorzugt zu bearbeiten wünschen;
In Erwägung, dass es angebracht erscheint, diese Informationen– die auf einheitliche Weise bei den zur Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Anwaltschaften gehörenden Anwaltschaften erstellt werden – jedes Jahr einzuholen und diese den Anwaltschaften insbesondere über das allgemeine Verzeichnis der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwälte zur Verfügung zu stellen;
In Anbetracht der Tatsache, dass jeder Rechtsanwalt frei wählen kann, dieser Initiative beizutreten oder auch nicht;
In Erwägung, dass man diesbezüglich daran erinnern muss, dass die Rechtsanwälte aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung in der Lage sind, alle juristischen Bereiche zu bearbeiten, und dass die Veröffentlichung der bevorzugten Aktivitäten keinerlei Verantwortung der Rechtsanwaltskammern noch der K.F.D.A. bedingen kann;
Beschließt die Generalversammlung der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Anwaltschaften:
1. Die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Anwaltschaften verabschiedet die Liste der Rechtsanwälte, die ihre bevorzugten Aktivitäten mitgeteilt haben.
Sie können nicht mehr als fünf generelle oder besondere Optionen wählen. Diese Wahl unterliegt keinerlei Kontrolle.
2. Die Nomenklatur der bevorzugten Aktivitäten befindet sich anbei.
3. Dieser Nomenklatur steht ein Vermerk vor, der daran erinnert, dass die Rechtsanwälte aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung im Prinzip in allen Bereichen konsultiert werden und intervenieren können.
4. Die Kammern entscheiden über die Art und Weise, wie sie diese Informationen denjenigen zur Verfügung stellen, die dies beantragen. Es darf keine andere Liste bevorzugter Aktivitäten veröffentlicht werden.
5. Die vorliegende Regelung annulliert und ersetzt den Beschluss der Belgischen nationalen Rechtsanwaltskammer vom 9. Juni 1988.
Sie tritt am 1. Dezember 2003 in Kraft.
1. Familien- und Personenrecht
11 Familienrecht (Ehe, Scheidung, Abstammung, Adoption)
12 Familienvermögensrecht (Güterstände, Schenkungen, Erbschaften)
13 Schutz der Minderjährigen – Jugendrecht
14 Kindrecht
15 Schutz der Person und der Güter geistig Behinderter
16 Vorläufige Verwaltung
17 Schutz des Privatlebens
2. Güterrecht
21 Eigentum, Miteigentum, Gerechtsame und andere Immobiliarsachenrechte
22 Vorrechte und Hypotheken
23 Enteignung
24 Miet- und Geschäftsmietverträge
25 Pachtverträge und Agrarrecht
3. Zivilrechtliche Verantwortung, Versicherungen, Straßenverkehr
31 Haftung
32 Versicherungen
33 Entschädigung
4. Bauwesen
5. Prozessrecht
51 Pfändungsrecht
52 Nationale und internationale Schiedsgerichte
53 Kollektive Schuldenregelung (hierin einbegriffen die Schuldenvermittlung)
6. Gesellschaften und juristische Persönlichkeit
61 Gesellschaftsrecht
62 Unternehmen in Schwierigkeiten, Liquidierungen, Konkurse und Vergleiche
63 GoE
7. Handelsrecht
71 Handelsrechtliche Verträge und Vertrieb (Vertretungen, Verkaufskonzessionen, Franchising)
72 Konkurrenzrecht, Handelspraktiken, Verbraucherrecht, Produkthaftung
73 Banken- und Kreditrecht
8. Transportrecht
81 Transporte zu Lande
82 Transporte über Flüsse
83 Transporte durch die Luft
84 Seehandelsrecht
9. Intellektuelle Rechte
91 Autorenrechte, literarisches und künstlerisches Eigentum
92 Patente, Marken, Muster
Sozialrecht
101 Arbeitsrecht
102 Sozialsicherheit
10 Steuerrecht
111 Direkte Steuern (der natürlichen Personen, der Gesellschaften und der juristischen Personen)
112 Indirekte Steuern (Mehrwertsteuer, Registrierungsgebühren, Erbschaftssteuer, Zoll und Akzisen)
12. Strafrecht
121 Allgemeines Strafrecht
122 Handelsstrafrecht
13 Öffentliches Recht
131 Verfassungsrecht
132 Verwaltungsrecht
133 Städtebau und Umwelt
134 Recht der öffentlichen Märkte
135 Recht der Staatsbediensteten, der halböffentlichen Institutionen und des Unterrichts
136 Ausländerrecht
14 Menschenrechte
Internationales Recht
151 Internationales Privatrecht
152 Völkerrecht
16. Europäisches Recht
161 Konkurrenzrecht
162 Freier Warenverkehr und andere Freiheiten
163 Europäischer öffentlicher Dienst
17. Recht der Informations- und Kommunikationstechnologien
171 Informatik
172 Elektronische Kommunikation
18. Vermittlung
181. Familienvermittlung
182. Vermittlung in sozialen Angelegenheiten
183. zivilrechtliche und handelsrechtliche Vermittlung
184. strafrechtliche Vermittlung (siehe Strafrecht)
185. Schuldenvermittlung (siehe Prozessrecht)
19. Medizin
191. Ärztliche Haftung
192. Krankenhausrecht
193. Arzneirecht
20. Medien
21. Sport
22. Allgemeintätig
23. Verschiedenes
Fachanwaltliche Anerkennungen oder Spezialisierungen können geltend gemacht werden. Diese müssen auf einer objektiven Grundlage beruhen (z. Bsp. universitäre Spezialisierungen) Solche Titel sind genehmigungspflichtig. Zuständig ist der Anwaltskammervorstand .
TITEL 4 : ANWALTSKAMMER UND INSTITUTIONELLE DIENSTE
KAPITEL 1 : EINTRAGUNG ALS ANWALT
Jeder Anwalt, mit dem Sie als Mandant Kontakt haben können, muss sich, nachdem er sein Jura-Studium bestanden hat, bei der Anwaltskammer des Ortes einschreiben, wo er seinen Beruf ausüben möchte.
Um als Anwalt anerkannt zu werden, muss man drei Bedingungen erfüllen :
1. Studium
Die erste Voraussetzung ist ein bestandenes Studium der Rechtswissenschaften (Lizenziat der Rechte, derzeit 5 Studienjahre an einer Universität).
2. Eidesleistung
Der Anwaltsanwärter leistet nach Vorlage des Diploms und eines Leumundzeugnisses den vorgeschriebenen Eid vor einer Kammer des Berufungsgerichtshofes, der für den territorialen Ausübungsbereich des Anwärters zuständig ist.
Der Eid lautet wie folgt :
"Ich schwöre Treue dem König, Gehorsam der Verfassung und den Gesetzen des belgischen Volkes, und werde nicht von der Achtung, die den Gerichten und den Behörden geschuldet wird, abweichen und werde keine Sache beraten oder vertreten, die ich vor meinem Gewissen nicht verantworten kann."
(Artikel 429 Gerichtsgesetzbuch).
3. Praktikum - endgültige Aufnahme
Der Anwaltsanwärter wird dann als Praktikant in die Praktikantenliste der Anwaltskammer aufgenommen. Nach einem Praktikum von drei Jahren - in der Zwischenzeit kann er allerdings schon als Anwalt arbeiten und vor Gericht auftreten - und einer Prüfung über seine berufliche Befähigung, wird er in die Liste der Anwälte aufgenommen (und kann dann auch vor dem Staatsrat plädieren).
KAPITEL 2 : ZUSAMMENSETZUNG UND FUNKTION DER ANWALTSKAMMER
SEKTION 1 : Die Gremien und ihre Zusammensetzung
1. Die Anwaltskammer
Die Anwaltskammer umfasst alle eingetragenen Anwälte sowie die Praktikanten. Sie versammelt sich jährlich einmal zu einer Generalversammlung. Es gibt eine Anwaltskammer pro Gerichtsbezirk.
2. Der Vorstand ( le conseil de l'ordre)
Die Anwaltskammer wird geleitet durch einen Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten und – in Eupen derzeit - 6 Mitgliedern. Die Mitgliedszahl des Vorstandes ist gesetzlich nach Anzahl der Anwälte festgelegt. Die Vorstandsmitglieder werden durch die jährliche Generalversammlung gewählt.
3. Der Anwaltskammervorsitzende ( le Bâtonnier )
Der Präsident wird durch die Generalversammlung für eine Dauer von einem Jahr gewählt, und dieses Mandat wird für ein weiteres Jahr verlängert.
Er leitet den Vorstand und vertritt die Anwaltskammer nach außen hin.
Der Präsident ist die Person, an die sich die Anwälte, aber auch die Mandanten, richten können und müssen, falls sie mit anderen Anwälten Probleme haben. Er ist nicht nur für die Schlichtung dieser Probleme zuständig, sondern übernimmt auch die Rolle der klagenden Partei, falls Anwälte gegen die Berufsregeln verstoßen haben sollten. Dem Faltblatt können Sie entnehmen, wer der jeweilige Präsident der Anwaltskammer ist, mit dem Sie Kontakt aufnehmen können, falls Sie der Meinung sind, dass irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
4. Das Büro für RECHTSHILFE
Jede Anwaltskammer unterhält ein Büro für RECHTSHILFE (früher Büro für Rechtsberatung und Verteidigung) dessen Aufgabe im Armenrechtsbereich liegt (siehe weiter). Dieses Büro wird geleitet durch einen Präsidenten, der vom Vorstand bestimmt wird.
5. Die Kammer der französisch und deutsprachigen Anwaltschaften ( Ordre des barreaux francophones et germanophone )
Diese Kammer bildet sich aus Vertretern der französischsprachigen und deutschsprachigen örtlichen Anwaltskammer (14- ) Sie hat als hauptsächliche Befugnis, die in den jeweiligen Anwaltskammern geltenden Berufsregeln zu vereinheitlichen sowie die Belange der gesamten Anwaltschaft bei den föderalen Instanzen wirksam zu vertreten.
SEKTION 2 : Funktionen des Vorstandes
1. Disziplinarische Funktionen des Vorstandes
Der Vorstand der Anwaltskammer nimmt zusätzlich zu seiner Verwaltungsfunktion noch andere Aufgaben wahr. Vor ihm werden die Verhandlungen bezüglich der Verstöße gegen die Berufsregeln der Anwälte geführt, und er hat das Recht, die Anwälte diesbezüglich in ihrer Berufsausübung zu maßregeln. Er entscheidet auch über die Zulassung eines Anwalts (oder Praktikanten) sowie gegebenenfalls über dessen Streichung von der Liste der Anwälte
2. Gutachterliche Tätigkeiten des Vorstandes
Auch kommt ihm eine wichtige Aufgabe im Falle von Konflikten zwischen Anwälten und Mandanten über die Kosten und Honorare der Anwälte zu. Das Gericht, vor dem gegebenenfalls ein solcher Konflikt eingeleitet wird, kann den Vorstand um sein Gutachten bezüglich der Kosten- und Honorarabrechnung bitten.
3. Verwaltungstätigkeit des Vorstandes
Der Vorstand verwaltet das Vermögen der Anwaltskammer und die verschiedenen Dienste.
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