Anwaltscharta

 

1 Jedermann ist berechtigt die Dienstleistungen eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.


2 Der Anwalt arbeitet freiberuflich. Seine Unabhängigkeit und seine Rechtschaffenheit sind die Voraussetzung für seine Effizienz.


3  Die Berufsehre setzt den ganzen Einsatz des Anwalts für den Mandanten voraus, bei Beratung, Verhandlung oder Verteidigung.


4 Der Anwalt verteidigt die Rechte und Freiheiten seiner Mandannten.


5
Zwischen Mandanten und seinem Anwalt gibt es ein Vertrauensverhältnis, begründet auf das Berufsgeheimnis.


6  Die Wahrnehmung der Mandanteninteressen hat beim Anwalt Priorität , selbstverständlich unter  Einhaltung der gesetzlichen und standesrechtlichen Vorschriften.


7 Er unterrichtet seinen Mandanten regelmässig über die Entwicklung des ihm anvertrauten Mandats.


8
Die Evolution und Komplexität des Rechts verlangen eine entsprechende Weiterbildung des Anwalts.


9
Der Anwalt trägt der gesellschaftlichen Entwicklung, auch im internationalen Bereich, Rechnung.


10 Die obligatorische Mitgliedschaft des Anwalts in einer Rechtsanwaltskammer und die Einhaltung der standesrechtlichen Regeln gewährleisten die Seriosität bei der Wahrnehmung eines Mandats.


Diese Charta wurde offiziell unterzeichnet durch den Dekan der nationalen Anwaltskammer und der Vorsitzenden der verschiedenen lokalen Rechtsanwaltskammern des Landes am 25. November 1993 zu Brüssel.