DIE ROLLE DES RECHTSBEISTANDES
Der Schutz der individuellen und kollektiven Freiheiten :
Es kann keine gerechte Gesellschaft, keine freien Menschen ohne unabhängige und kompetente Rechtsanwälte geben.
Obwohl die Menschen frei und gleich an Rechten in unseren Demokratien geboren werden und sterben, wissen wir alle, dass die Unwägbarkeiten des Lebens Ungleichheiten und Ungleichgewichte schaffen.
Eine wichtige Aufgabe des Rechtsbeistandes ist es, der Fürsprecher der Menschen zu sein, deren Rechte in Gefahr sind.
Die Vorbeugung, die Schlichtung, die Verhandlung :
Mit der fortschreitenden Entwicklung der Gesellschaft werden auch ihre Verhaltens- und Lebensregeln komplexer.
In jeder Lebenssituation sind Privatpersonen, Geschäftsleute und Gesellschaften mit gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Verträge…) konfrontiert, deren Bedeutung und genaue Tragweite verstanden und erfasst werden müssen.
Der Rechtsbeistand ist ein diskreter Fachmann. Seine Rolle beim Treffen von wichtigen Entscheidungen ist bedeutsam. Angesichts seiner Erfahrung in Sachen Prozess und Verhandlungen ist er die geeignete Person, um Ihnen zu helfen und Sie zu verteidigen.
Aber auch im juristischen Bereich gilt : vorbeugen ist besser als heilen !
Die strenge Einhaltung des Berufsgeheimnisses, das loyale Verhalten in jeder Situation, die Abwesenheit eines persönlichen Interesses an den durch ihn bearbeiteten Akten prädestinieren den Rechtsbeistand als Vermittler und Schlichter.
Ist eine gütliche Einigung nicht eine bessere Lösung als ein Gerichtsverfahren ?
Die Begleitung in den Streitfällen :
Wenige Leute haben die Objektivität, die Ruhe, die juristische Fähigkeit und die Redegewandtheit, um sich alleine vor einem Richter zu verteidigen.
Deshalb berufen sich die Verfahrensparteien schon seit jeher auf einen Fürsprecher, den Rechtsanwalt.
Der Rechtsbeistand wurde ausgebildet um Sie vor allem Gerichten und in allen Fachgebieten (Zivilrecht, Strafrecht, Handelsrecht, Sozialrecht…) auszuüben.
Ein Beruf mit spezifischen Regeln :
Deontologie :
Der Rechtsanwalt ist strengen standesrechtlichen Regeln unterworfen. Der Präsident und die Mitglieder der Anwaltskammervorstandes sind durch das Gesetz beauftragt, die Würde und die Rechtschaffenheit des Berufsstandes zu gewährleisten.
Er darf die ihm anvertrauten Aussagen nicht veröffentlichen.
Er kann eine Angelegenheit vertraulich verhandeln : oft liegt darin das Geheimnis des Erfolges…
Unabhängigkeit :
Der Rechtsanwalt ist unvoreingenommen und unabhängig vom Staat, von den Richtern, vom Mandanten.
Er kann kein mit seinen Prinzipien und den Standesregeln unvereinbares Mandat annehmen.
Rechtschaffenheit :
Der Rechtsanwalt muss private und berufliche Einkünfte trennen, und verschiedene Konten eröffnen : eins für seine eigenen Rechnungen (Honorarkonto) und eins für die Finanzgeschäfte seiner Mandanten (Drittgeldkonto).
Die Zuständigkeit und das Anpassen an die Entwicklungen der Gesellschaft :
Die Zulassung zum Anwaltsberuf ist gesetzlich geregelt.
Nach dem fünfjährigen Universitätsstudium muss der Studienabsolvent seinen Eid vor einem der Appellationshöfe leisten. Erst dann wird er als Anwalt bei einer Anwaltskammer zugelassen.
Während drei Jahren führt ein älterer und erfahrener Berufskollege den jungen Rechtsanwalt an den Beruf heran.
Während dieses Praktikums ist der junge Rechtsanwalt verpflichtet, einer Ausbildung ( « C.A.P.A. ») zu folgen. Diese angepassten Unterrichte unterstützen und ergänzen die praktischen Erfahrungen im Praktikum. Der junge Rechtsanwalt muss im Rahmen dieser Ausbildung Prüfungen erfolgreich ablegen.
Jeder Rechtsanwalt muss die Rechtsentwicklung seines Fachgebietes beobachten, und zieht ggfs. externe Experten zu Rate.
Die Honorare:
Die Honorar- und Kostenabrechnung :
Der Rechtsanwalt stellt seine Honorar- und Kostenabrechnung aufgrund folgender Kriterien auf :
- Der Aufwand der Leistungen
- Der Streitwert
- Die Komplexität der Akte
- Der technische und spezifische Charakter der Akte
- Ausgang der Angelegenheit
- Die Dringlichkeit seiner Intervention
Angesichts der Art seiner Intervention kann der Rechtsanwalt zwischen diversen Abrechnungsmethoden wählen :
1. eine Stundenabrechnung
2. eine Pauschalabrechnung
3. ein periodisches juristisches Abonnement
Kundeninformation
Der Mandant hat das Recht, bereits bei der ersten Kontaktaufnahme über Kosten und Honorarabrechnung informiert zu werden.
Grundsätzlich muss der Rechtsbeistand gemäss dem Fortschreiten der Akte um Vorschusszahlungen bitten.
In seiner Kosten- und Honorarabrechnung muss der Rechtsanwalt diverse Posten trennen :
- Die eigentlichen Honorare
- Verwaltungskosten
- Gerichtskosten
- Bezahlte Vorschüsse
Aufsicht und Sanktion :
Jeder Rechtsanwalt muss sämtliche Regeln seiner Anwaltskammer beachten. Der Präsident und die Mitglieder des Anwaltskammervorstandes beaufsichtigen neben den allgemeinen Regeln ebenfalls die Kosten- und Honorarabrechnungen alle Rechsanwälte.
Sie entscheiden über die Konflikte bezüglich der Kosten- und Honorarabrechnung zwischen dem Rechtsanwalt und seinen Mandanten.
Sie können ohne Formalismus von jedem Mandanten durch einen einfachen Brief beauftragt werden.
Die Rechtshilfe- Prozesskostenhilfe :
Siehe Kapitel : Büro für Rechtshilfe
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